Burg Stargard (bis 1929: Stargard) ist eine Kleinstadt südöstlich von Neubrandenburg im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte im deutschen Bundesland Mecklenburg-Vorpommern
Bundesland
Landkreis
Mecklenburgische Seenplatte
Einwohner
5323 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
17094
Vorwahl
039603
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Gemeinde Burg Stargard – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
13:00 - 17:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Grundstein für das neue Bürgerhaus am Markt in Burg Stargard wurde im November 2024 gelegt, das in drei Jahren fertiggestellt werden soll und etwa sechs Millionen Euro kosten wird, davon zwei Drittel durch Fördermittel.
Es gibt plusieurs Bebauungspläne in verschiedenen Phasen:
- Öffentliche Auslegung des Vorentwurfs des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 5 „Agri-PV-Freiflächenanlage Plath 2_An der Rinderkoppel“ in der Gemeinde Lindetal.
- 7. Änderung des Teilflächennutzungsplanes der Stadt Burg Stargard.
- Öffentliche Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplanes Nr. 6 “Am Koppelberg” Neu Käbelich.
- Bebauungsplan Nr. 27 „Wohnen Lindenhof Nord“ der Stadt Burg Stargard.
- Bebauungsplan Nr. 26 „Solarpark Bargensdorf“ der Stadt Burg Stargard.
FAQ
Was bedeutet "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan?
Die "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan legt fest, welche Nutzungen in einem Gebiet zulässig sind. Sie wird nach der Baunutzungsverordnung (BauNVO) bestimmt und umfasst:
- Wohngebiete (z.B. reines Wohngebiet, allgemeines Wohngebiet)
- Mischgebiete
- Gewerbegebiete
- Industriegebiete
- Sondergebiete (z.B. Ferienhausgebiete, Einkaufszentren)
Die Festsetzung der Art der baulichen Nutzung:
- Bestimmt den Charakter eines Gebiets
- Regelt das Nebeneinander verschiedener Nutzungen
- Verhindert störende Nutzungskonflikte
- Steuert die städtebauliche Entwicklung
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.